für Auftragsgraffiti, Wand- und Fassadengestaltungen, künstlerische Entwürfe und Graffiti-Workshops
Anbieter und Vertragspartner ist:
Jonas Loran – Syko Letterings
Bussenblick 6
89081 Ulm
Telefon: 01577 0379922
E-Mail: syko.letterings@gmail.com
nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über künstlerische Entwürfe, Auftragsgraffiti, Wand- und Fassadengestaltungen, Leinwandarbeiten, Workshops und damit zusammenhängende Leistungen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Individuelle Vereinbarungen und die Angaben im jeweiligen Angebot haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt wurde.
Darstellungen, Preisbeispiele und Leistungsbeschreibungen auf der Website, in sozialen Medien oder in Werbematerialien stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Anfragen des Auftraggebers sind unverbindlich. Auf Grundlage der mitgeteilten Angaben erstellt der Auftragnehmer in der Regel ein individuelles Angebot.
Das Angebot enthält insbesondere die vereinbarte Leistung, den Preis, den vorgesehenen Ausführungsort sowie gegebenenfalls Angaben zu Entwurf, Materialien, Anfahrt, Ausführungszeitraum und Zahlungsbedingungen.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb der darin genannten Frist in Textform annimmt, das Angebot unterzeichnet oder eine ausdrücklich vereinbarte Anzahlung leistet.
Als Textform gelten insbesondere Erklärungen per E-Mail oder über ein dauerhaft speicherbares elektronisches Dokument.
Maßgeblich für den Leistungsumfang sind das angenommene Angebot, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der freigegebene Entwurf sowie ergänzende individuelle Vereinbarungen.
Art und Umfang der Entwurfsleistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Entwürfe, Skizzen, Fotomontagen oder digitale Visualisierungen sind nur dann im Preis enthalten, wenn dies im Angebot ausdrücklich angegeben ist.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Entwürfe, Schreibweisen, Namen, Logos, Maße, Farben und sonstige Gestaltungsinhalte sorgfältig zu prüfen.
Vor Beginn der endgültigen Ausführung erteilt der Auftraggeber die Freigabe des Entwurfs in Textform. Mit der Freigabe bestätigt er, dass Motiv, Inhalt, Anordnung und Schreibweisen seinen Vorgaben entsprechen.
Die Anzahl der im Preis enthaltenen Korrekturrunden ergibt sich aus dem Angebot. Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden nur nach vorheriger Abstimmung ausgeführt und können zusätzlich berechnet werden.
Änderungen nach der Entwurfsfreigabe oder nach Beginn der Ausführung können zusätzliche Kosten verursachen und zu einer Verschiebung des Fertigstellungstermins führen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber hierüber vor Ausführung der zusätzlichen Arbeiten.
Bei handgefertigten künstlerischen Arbeiten sind geringfügige Abweichungen zwischen Entwurf und fertiger Ausführung möglich. Dies gilt insbesondere für Farbwirkung, Linienführung, Proportionen und die Anpassung an die tatsächliche Fläche. Solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Gesamtgestaltung nicht wesentlich verändert wird.
Farbdarstellungen auf Bildschirmen, Ausdrucken und Fotografien können von der tatsächlichen Farbwirkung abweichen.
Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, die vereinbarte Fläche gestalten zu lassen. Ist er nicht selbst Eigentümer, hat er vor Beginn der Arbeiten die Zustimmung des Eigentümers oder eines sonstigen Berechtigten einzuholen.
Erforderliche behördliche, mietrechtliche, denkmalrechtliche oder sonstige Genehmigungen werden vom Auftraggeber eingeholt, soweit im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig und vollständig über die Beschaffenheit der Fläche sowie erkennbare oder bekannte Besonderheiten. Hierzu gehören insbesondere Feuchtigkeit, lose Beschichtungen, Risse, Verschmutzungen, empfindliche Untergründe, frühere Beschichtungen und sonstige Umstände, die die Ausführung oder Haltbarkeit beeinflussen können.
Der Auftraggeber sorgt für einen rechtzeitigen und sicheren Zugang zur Gestaltungsfläche. Vereinbarte Arbeitsbereiche müssen frei zugänglich und, soweit nicht anders vereinbart, von beweglichen Gegenständen geräumt sein.
Soweit für die Ausführung erforderlich und im Angebot vorausgesetzt, stellt der Auftraggeber einen nutzbaren Strom- und Wasseranschluss sowie eine geeignete Zugangsmöglichkeit zur Verfügung.
Gerüste, Arbeitsbühnen, Straßensperrungen, besondere Sicherungsmaßnahmen und sonstige Hilfsmittel sind nur dann Bestandteil der Leistung, wenn dies im Angebot ausdrücklich angegeben ist.
Entstehen durch unrichtige Angaben, fehlende Genehmigungen, nicht zugängliche Flächen oder unterlassene Mitwirkung zusätzliche Aufwendungen, kann der Auftragnehmer die hierdurch erforderlichen und nachgewiesenen Mehrleistungen nach vorheriger Information gesondert berechnen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Stellt der Auftraggeber Fotografien, Logos, Schriftzüge, Figuren, Marken, Vorlagen oder sonstige Inhalte zur Verfügung, versichert er, dass deren Verwendung für das vereinbarte Projekt zulässig ist.
Der Auftraggeber hat insbesondere zu prüfen, ob Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter betroffen sind.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit bereitgestellter Inhalte umfassend zu prüfen. Bei erkennbaren Zweifeln kann er einen Nachweis der erforderlichen Rechte verlangen oder die Verwendung ablehnen.
Verletzt ein vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalt schuldhaft Rechte Dritter, haftet der Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen für die hierdurch verursachten Schäden und Aufwendungen.
Die übliche Prüfung der Gestaltungsfläche erfolgt durch Sichtprüfung, soweit keine weitergehende Prüfung ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder eine eingeschränkte Haltbarkeit, die auf nicht erkennbare oder vom Auftraggeber nicht mitgeteilte Mängel des Untergrunds zurückzuführen sind, sofern der Auftragnehmer diese Umstände nicht zu vertreten hat.
Die Haltbarkeit einer Wand- oder Fassadengestaltung hängt unter anderem von Untergrund, Vorbehandlung, Standort, Witterung, Sonneneinstrahlung, Feuchtigkeit und späterer Beanspruchung ab.
Normale Alterung, Verschmutzung und witterungsbedingte Veränderungen stellen keinen Mangel dar.
Schäden durch Vandalismus, illegale Übermalungen, bauliche Bewegungen, eindringende Feuchtigkeit, unsachgemäße Reinigung, nachträgliche Arbeiten Dritter oder Veränderungen am Untergrund fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers, soweit er diese nicht verursacht oder zu vertreten hat.
Ausführungszeiträume und Fertigstellungstermine sind nur dann verbindliche Fixtermine, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
Arbeiten im Außenbereich setzen geeignete Witterungs- und Untergrundbedingungen voraus. Insbesondere Regen, starke Feuchtigkeit, Frost, extreme Hitze, starker Wind oder ungeeignete Oberflächentemperaturen können eine fachgerechte Ausführung verhindern.
Ist die Ausführung aufgrund ungeeigneter Witterung oder anderer vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände nicht möglich oder nicht fachgerecht durchführbar, wird der Termin in Abstimmung mit dem Auftraggeber verschoben.
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber so früh wie unter den jeweiligen Umständen möglich über notwendige Terminänderungen.
Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bei erheblichen Verzögerungen bleiben unberührt.
Inhalt, Dauer, Teilnehmerzahl, Veranstaltungsort, Materialien und Preis eines Workshops ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Der Veranstalter oder Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer vorab die voraussichtliche Teilnehmerzahl, Altersgruppe und besondere örtliche Bedingungen mit.
Bei Veranstaltungen mit Minderjährigen verbleibt die Aufsichts- und Betreuungspflicht beim Auftraggeber, bei der Schule, beim Veranstalter oder bei den von diesen eingesetzten Aufsichtspersonen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Teilnehmer haben die Sicherheits- und Nutzungshinweise des Auftragnehmers zu beachten. Vom Auftragnehmer bereitgestellte Schutzmaterialien sind entsprechend den Anweisungen zu verwenden.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Teilnehmer geeignete Kleidung tragen. Trotz Schutzmaßnahmen können Farb- und Materialspuren auf Kleidung oder persönlichen Gegenständen nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Personen, die Sicherheitsanweisungen wiederholt oder erheblich missachten, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, sofern dies zum Schutz der Teilnehmer, anderer Personen oder fremden Eigentums erforderlich ist. Ein Erstattungsanspruch besteht in diesem Fall nur nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei Workshops im Außenbereich gelten die Regelungen zu wetterbedingten Verschiebungen entsprechend.
Foto- oder Videoaufnahmen von erkennbaren Teilnehmern werden vom Auftragnehmer nur veröffentlicht, wenn hierfür eine gesonderte rechtliche Grundlage oder Einwilligung vorliegt.
Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.
Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich aller zwingend anfallenden Preisbestandteile angegeben. Die umsatzsteuerliche Behandlung wird im Angebot und auf der Rechnung ausgewiesen.
Material-, Fahrt-, Übernachtungs-, Gerüst-, Bühnen-, Genehmigungs- oder sonstige Nebenkosten sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausgewiesen oder später ausdrücklich vereinbart wurden.
Leistungen, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden nur nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet.
Stellt sich während der Ausführung heraus, dass aufgrund nicht erkennbarer Untergrundprobleme oder anderer nicht vorhersehbarer Umstände zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber vor deren Ausführung über die voraussichtlichen Mehrkosten.
Anzahlungen, Abschlagszahlungen und Zahlungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Ist keine besondere Zahlungsregelung vereinbart, wird die Vergütung nach Fertigstellung und Abnahme der vereinbarten Leistung sowie Zugang der Rechnung fällig.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen, soweit im Angebot keine andere Frist angegeben ist.
Der Auftragnehmer kann bei umfangreichen Projekten angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen oder eigens beschaffte Materialien verlangen, wenn dies im Angebot vereinbart wurde oder die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
Der Auftraggeber kann einen Vertrag über die Herstellung eines Werkes bis zur Fertigstellung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
Im Fall einer Kündigung oder Absage bleiben die gesetzlichen Vergütungsansprüche des Auftragnehmers bestehen. Dabei sind insbesondere ersparte Aufwendungen und ein anderweitiger Erwerb zu berücksichtigen.
Bereits angefertigte Entwürfe, beschaffte projektbezogene Materialien, reservierte Fremdleistungen und andere bereits erbrachte Leistungen sind im gesetzlich geschuldeten Umfang zu vergüten.
Für Workshops oder Veranstaltungen können im jeweiligen Angebot gesonderte, dem konkreten Termin und Aufwand angemessene Stornierungsbedingungen vereinbart werden.
Dem Auftraggeber bleibt stets der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Aufwand entstanden ist.
Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Nach Fertigstellung zeigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Fertigstellung an und ermöglicht ihm, das Werk zu prüfen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein vertragsgemäß hergestelltes Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Bei der Abnahme festgestellte Mängel sollen möglichst gemeinsam dokumentiert werden.
Teilabnahmen erfolgen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden oder gesetzlich vorgesehen sind.
Für eine Abnahmefiktion gelten ausschließlich die gesetzlichen Voraussetzungen. Gegenüber Verbrauchern ist insbesondere der gesetzlich erforderliche Hinweis in Textform zu beachten.
Für Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Der Auftraggeber soll einen erkennbaren Mangel möglichst zeitnah mitteilen und dem Auftragnehmer Gelegenheit geben, den Mangel zu prüfen und innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern.
Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers auf Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz bleiben unberührt.
Kein Mangel liegt allein deshalb vor, weil die fertige künstlerische Ausführung innerhalb des freigegebenen Gestaltungskonzepts geringfügig vom digitalen Entwurf abweicht.
Eigenmächtige Nachbesserungen oder Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte können die Mängelrechte beeinflussen, soweit hierdurch die Prüfung oder Nachbesserung verhindert oder ein Schaden verursacht wird.
Urheberrechte an den vom Auftragnehmer geschaffenen Entwürfen und künstlerischen Gestaltungen verbleiben beim Auftragnehmer, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt oder ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich unbeschränkte Recht, die ausgeführte Gestaltung am vereinbarten Ort im vertraglich vorausgesetzten Umfang zu nutzen.
Ein gewerblicher oder institutioneller Auftraggeber darf Abbildungen des fertiggestellten Werks grundsätzlich für die eigene Unternehmens-, Einrichtungs- oder Projektkommunikation verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien und in eigenen Informationsmaterialien. Weitergehende Rechte können im Angebot abweichend geregelt werden.
Eine Verwendung des Entwurfs oder Motivs als Logo, Marke, Merchandise, Druckprodukt, Vorlage für weitere Wandgestaltungen oder zur gewerblichen Vervielfältigung ist nur zulässig, wenn entsprechende Nutzungsrechte ausdrücklich vereinbart wurden.
Ausschließliche Nutzungsrechte, das Recht zur Bearbeitung oder das Recht zur Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
Vor vollständiger Bezahlung dürfen Entwürfe und Gestaltungsvorlagen nicht ausgeführt, vervielfältigt, verändert oder an Dritte zur Umsetzung weitergegeben werden.
Der Auftragnehmer darf Fotografien oder Videoaufnahmen des Projekts für seine Website, sein Portfolio, soziale Medien oder Werbung nur verwenden, soweit dies mit dem Auftraggeber gesondert vereinbart wurde und keine Rechte Dritter entgegenstehen.
Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unbeschränkt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen und sonstigen Personen, deren Verhalten dem Auftragnehmer zugerechnet werden kann.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung auf der Website.
Die Einwilligung in die Veröffentlichung von Projektfotos, Namen, erkennbaren Personen oder privaten Räumlichkeiten wird, soweit erforderlich, gesondert eingeholt und ist nicht automatisch Bestandteil des Vertragsschlusses.
Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
Soll die Leistung auf Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, ist hierfür ein ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers erforderlich.
Der Verbraucher wird gesondert darüber informiert, unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz zu leisten ist oder das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.
Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Ulm Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 25. Juli 2026